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Stellungnahme zu Verarbeitung von Insekten in Bio Produkten
Seit dem 24. Januar 2023 ist nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke auch die Hausgrille bzw. entfettetes Pulver der Hausgrille als neuartiges Lebensmittel („Novel Food“) in Europa zugelassen.
Laut EU-Verordnung müssen grundsätzlich ALLE ZUTATEN – ob Bio oder nicht – DEUTLICH GEKENNZEICHNET sein, sodass sich Verbraucher*Innen über die Inhaltsstoffe sicher sein können.
Wenn ein Lebensmittel Insekten enthält, muss dies in der Zutatenliste klar und verständlich angeführt werden – und zwar mit lateinischem und deutschem Namen. Außerdem muss erkenntlich sein, in welcher Form das Insekt enthalten ist, also beispielsweise gefroren oder als Pulver. Im Fall von teilweise entfettetem Pulver aus der Hausgrille lautet die korrekte Kennzeichnung: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Zudem muss bei der Verwendung von Hausgrillen in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste der Hinweis angebracht werden, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind.
Naturata handelt mit Lebensmitteln, die den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen und durch unabhängige Zertifizierungsstellen geprüft sind. Es gibt bisher keine Richtlinien für die Bio-Verarbeitung von Insekten. Aktuell führen wir bei Naturata somit keine Produkte, in denen Insekten verarbeitet sind. Das gilt für die seit 24. Januar in der EU zugelassene Hausgrille bzw. entfettetes Pulver aus der Hausgrille ebenso wie für andere Insekten, die zu „Novel Foods“ zählen. Selbstverständlich haben wir uns dies auch nochmals durch unsere Lieferanten schriftlich bestätigen lassen.