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Bio-Siegel

Die Begriffe Bio“ und „Öko“ sind EU-weit geschützte Begriffe. Produkte, die als solche beschrieben werden, müssen mindestens den Kriterien der EU-Bio-Verordnung entsprechen.

EU-Bio-Siegel

Bio-Produkte gehören zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Nur Produkte, die kontrolliert biologisch erzeugt und verarbeitet werden, dürfen als „Bio“ bezeichnet werden. „Bio“ steht für eine artgerechte Tierhaltung, eine Landwirtschaft ohne Pestizide und Kunstdünger sowie für den Verzicht auf Gentechnik.

Seit 2010 gilt für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt werden und die Kriterien der EU-Rechtsvorschriften erfüllen, die Kennzeichnungspflicht mit dem blattförmigen EU-Bio-Logo. Der europäische Mindeststandard besagt, dass mindestens 95 Prozent aller verwendeten Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft stammen müssen.

Die Einführung des EU-Logos hat die Vielfalt anderer Ökolabel nicht verringert. Die meist sehr viel weiterreichenden nationalen Bio-Siegel wie Bio LËTZEBUERG, das sechseckige deutsche Bio-Siegel oder das französische Bio-Label (abgekürzt AB) können neben dem EU-Bio-Logo weiterverwendet werden. Das Gleiche gilt für die Zeichen der Bio-Anbauverbände (z.B. Demeter, Bioland, Naturland) und von privaten Handelsmarken. Dabei hebt sich das Demeter-Zeichen deutlich ab, da es weit über die Mindestanforderungen der EU hinausgeht.

Einen umfassenden Überblick zu den Merkmalen der biologischen Landwirtschaft finden Sie hier.

Bio LËTZEBUERG

Mit Bio LËTZEBUERG sind Bio-Produkte gekennzeichnet, die exklusiv von den Mitgliedern des Vereins Bio-Lëtzebuerg a.s.b.l. produziert werden. Die Nutzer dieses national anerkannten Bio-Labels arbeiten nach den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung, verpflichten sich jedoch zur Einhaltung von drei Zusatzkriterien:

  1. Eine Umstellung des gesamten Betriebes auf biologische Landwirtschaft ist Pflicht. Für den Weinbau gibt es eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung.
  2. Der Einsatz von zugekaufter Gülle und Jauche aus konventioneller Haltung, Gärresten aus konventionellen Biogasanlagen, Fleisch-, Blut- und Knochenmehl sowie Komposten aus Haushaltsabfällen ist ausgeschlossen. Erlaubt ist lediglich der Zukauf von Rinder-, Schafs- und Ziegenmist sowie Pferdemist von konventionellen Betrieben. Er muss jedoch vor der Ausbringung kompostiert werden.
  3. Eine ausschließliche Fütterung von Wiederkäuern mit Silage (ein durch Gärung konserviertes Futtermittel) ist nicht möglich. Im Sommer muss den Tieren Grünfutter angeboten werden.

Ein Monoprodukt muss zu 100 Prozent von Bio-Lëtzebuerg-Mitgliedsbetrieben stammen, bei Mischprodukten müssen mindestens 55 Prozent der Zutaten von lizensierten Mitgliedern kommen, damit das Produkt das Label Bio LËTZEBUERG tragen darf.

Die Nutzer von Bio LËTZEBUERG werden von einer der zugelassenen Kontrollstellen kontrolliert und von der Markenkommission zertifiziert. Aktuell zählt Bio-Lëtzebuerg über 80 Mitglieder (46 Acker- und Viehbauern, 14 Obst- und Gemüsebauern, 11 Imker, 6 Winzer und 6 Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebe). Diese sind auf einer landwirtschaftlichen Fläche von ungefähr 3.350 Hektar tätig.

Demeter

Als Öko-Pionier nimmt der Demeter-Verband seit 1924 die Qualitätsführerschaft im Bio-Bereich für sich in Anspruch. Demeter-Bauern und -Hersteller leisten mit der biodynamischen Landwirtschaft erheblich mehr, als die EU-Bio-Verordnung vorschreibt. Das kommt der Qualität der Lebensmittel ebenso zugute wie der Umwelt.

Wesentliche Pluspunkte von Demeter sind:

  • Obligatorische Tierhaltung für landwirtschaftliche Betriebe oder zumindest eine Kooperation mit anderen Demeter-Höfen zum Austausch von Futter und Mist
  • Zwei Drittel des Bio-Tierfutters müssen Demeter sein, bei Wiederkäuern muss der Demeter-Anteil bei 80 Prozent liegen. Mindestens 50 Prozent des Futters muss vom eigenen Hof oder einer Betriebskooperation stammen.
  • Verzicht auf das Enthornen der Kühe
  • Einsatz biologisch-dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und Kuhmist
  • Eigene Sorten und Züchtungsarbeit im Bereich Getreide, Gemüse und Geflügel. Bei Getreide dürfen nur samenfeste Sorten verwendet werden, Hybridsorten sind ausgeschlossen.
  • Nur wenige absolut notwendige Zusatzstoffe und Prozesshilfestoffe sind in der Verarbeitung erlaubt. Jodierung, Nitritpökelsalz und natürliche Aromen sind verboten, lediglich Aromaextrakte sind zugelassen. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt noch einige Zusatzstoffe, die bei Demeter jedoch tabu sind.

Jährlich werden alle Demeter-Betriebe zusätzlich zur Bio-Kontrolle durch staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen strengstens auf die Einhaltung der Demeter-Richtlinien überprüft.

fair&associative

Anders als oft gedacht, bedeutet „Bio“ nicht automatisch auch „fair.“ Weder beim EU-Bio-Label noch bei den meisten nationalen Labels sind Sozialstandards Teil des Kriterienkatalogs. NATURATA bietet mit einigen „Fairtrade“- und „fair&associative“-gekennzeichneten Produkten Lebensmittel an, die nachweislich fair produziert und gehandelt werden.

Seit Sommer 2017 besteht das eigens eingetragene fair&associative-Logo, das mittlerweile über 60 BIOG Produkte tragen. Unternehmen, die ihre Produkte damit kennzeichnen möchten, müssen zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Sie nehmen an sogenannten Marktgesprächen teil, bei denen Vertreter der gesamten Wertschöpfungskette, also Bauern, Verarbeiter, Groß- und Einzelhändler sowie idealerweise auch Kunden, an einem Tisch zusammenkommen, um ihre Handelsbeziehungen möglichst solidarisch zu gestalten.
  2. Sie lassen sich in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Gemeinwohlorientierung von einer unabhängigen Stelle evaluieren.